Ab dem 01.01.2025 wird eine anonyme Bestattung (egal ob Urne oder Sarg) in den dafür vorgesehenen Grabfeldern auf dem Friedhof Annaberg nur durchgeführt, wenn dies vom Verstorbenen selber vorher schriftlich bestimmt (eine schlichte schriftliche Festlegung) worden ist. Es reicht ein "Zweizeiler" mit Angabe der persönlichen Daten, dem Wunsch der anonymen Bestattung und Datum, Unterschrift (die Unterschrift ist ggf. als Unterschrift durch andere Dokumente nachzuweisen). Eine Willenserklärung lediglich durch Angehörige reicht nicht mehr aus.